Schönstädter Konstruktionsvollholz

Lieferbare Dimensionen


    Breite cm
KVH NSI Fichte Kom. + Stange
Höhe cm 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28
4 *     *   *            
6 * */**                    
8                        
10                        
12                        
14                        
16                        
* nur in 5 m ** nur in 13 m


    Breite cm
KVH NSI Douglasie 13m Stange
Höhe cm 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28
6                        
8                        
10                        
12                        


Schönstädter Konstruktionsvollholz

Mit dem Baustoff Konstruktionsvollholz (KVH®) fertigt Holz Schmidt ein Produkt, das hohen Qualitätsnormen unterliegt. Die besonderen Eigenschaften sind Schadenfreiheit, Trockenheit, Maßhaltigkeit, Festigkeit und Formstabilität. Bei der Herstellung von Schönstädter KVH® wird deshalb schon der Rohstoff Holz sorgfältig ausgewählt, um danach einer präzisen Bearbeitung und besonderen Weiterbehandlung unterzogen zu werden. Erst mit der kraftschlüssigen Verbindung der einzelnen keilgezinkten Teilstücke entsteht das Qualitätsprodukt Schönstädter Konstruktionsvollholz. Es verfügt über ausgezeichnete Eigenschaften und die perfekte Eignung für ökologisches und wirtschaftliches Bauen.


Unsere besondere Stärke

Wir sind darauf spezialisiert, KVH® nach Bestellliste kommissionsbezogen zu produzieren. Das bedeutet: Kommissionen genau nach den Kundenwünschen in verschiedenen Dimensionen und Längen gefertigt – ein wichtiger Faktor für hohe Flexibilität, Wirtschaftlichkeit und Planungssicherheit beim modernen und anspruchsvollen Holzbau.


KVH® mit erweiterter Qualitätskontrolle

Die Herstellung von keilgezinktem Vollholz erfolgt gemäß DIN 1052: 2008-12. Keilgezinktes Vollholz ist nach Festigkeit sortiert, hat eine maximale Holzfeuchte von 18 Prozent und wird, wie Konstruktionsvollholz und KVH®, mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gekennzeichnet. Die bauaufsichtlichen Regeln für keil-gezinktes Vollholz enthalten jedoch keine Vorgaben zum Einschnitt oder zur Oberflächenqualität.
Zusätzlich muss Konstruktionsvollholz die Anforderungen gemäß der „Vereinbarung über KVH®“ zwischen dem Bund Deutscher Zimmermeister und der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. erfüllen. Nur das nach den Richtlinien der Überwachungsgemeinschaft produzierte KVH®, darf das Gütesiegel KVH® tragen.

KVH® findet am Bau Verwendung bei:

  • Holz-Ständerwerken
  • Fachwerk
  • Deckenbalken
  • Sparren und Stützen
  • Wintergärten
  • Balkone
  • Carports
  • etc.